Ein mit dem Gütezeichen für Recycling-Baustoffe ausgezeichneter Betrieb muß die Aufrechterhaltung des Qualitätsstandards durch regelmäßige Überprüfungen dokumentieren. Zweimal jährlich sind von einem Labor, welches sich der Träger des Gütezeichens aus der Liste der akkreditierten Labors des Österreichischen Güteschutzverbandes Recycling-Baustoffe (GSV) aussuchen kann, Fremdüberwachungen durchzuführen. Außerdem sind vom Betrieb selbst Eigenüberwachungen vorzunehmen, deren Umfang von den Produktionsmengen abhängig ist.
Art und Umfang der Prüfungen sind in den Richtlinien für Recycling-Baustoffe, welche der GSV herausgegeben hat, genau geregelt.
Das Gütezeichen für Recycling-Baustoffe kann auf Preislisten oder Ähnlichem verwendet werden und damit dem Kunden den Qualitätsstandard der ausgezeichneten Produkte signalisieren.
Eine Aufzählung der zur Zeit in Österreich gütegeschützten Recycling-Baustoffe ist in der Liste der gütegeschützten Recycling-Baustoffe zu finden.


